Inhalte und Themen
- Hersteller- und Verwendervorschriften zur PSA
- Bedeutung der CE-Kennzeichnung an PSA
- Struktur und Inhalt der Verordnung
- Kategorien persönlicher Schutzausrüstung
- Spezielle Evaluierung und Dokumentation von PSA
- Praxisbeispiele
Fortbildungsziele
In der Verordnung zum ASchG über persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) sind die Anforderungen zur Benutzung von PSA geregelt. Diese Verordnung, die als "Gegenstück" zur Inverkehrbringervorschrift PSASV zu sehen ist, regelt neben den besonderen Bestimmungen zur spezifischen Beschaffenheit und Verwendung auch die spezielle Evaluierung und Dokumentation von PSA. Im Seminar werden die wesentlichen Inhalte der Verordnung und praktische Hilfestellungen zum Thema vermittelt und durch Praxisbeispiele ergänzt.
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsräte, Behördenvertreter, Werkstättenleiter, Meister
Einzugsgebiet
Überregional
Weitere Informationen im Internet
Leiter
Sekretariat
Referenten
Ing. Norbert Metzner, AUVA, DI Stefan Krähan, AUVA
Interessenskonflikte
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