Alle gemäß § 34 FSG bestellten sachverständigen Ärztinnen und Ärzte haben innerhalb von 5 Jahren ab Bestellung den Fortbildungskurs im Ausmaß von 4 Stunden zu besuchen, um ihre Befugnis als Sachverständiger aufrecht zu erhalten.
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Anmeldung unbedingt erforderlich:
Zentrum für allgemeinmedizinische Aus- und Fortbildung - Frau Bernadette Butzendobler
Fax: 01/512 60 23 1243
E-Mail: butzendobler@aekwien.at