 Inhalte und Themen
Am 1. Oktober 2015 wurde das bisher strikte dreijährige Fortbildungsintervall zur Wiederbestellung als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin gemäß 34 Führerscheingesetz (FSG) gelockert. Jede/r sachverständige Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin ist nun verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen.
 Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
 Einzugsgebiet
Oberösterreich (regional)
 Weitere Informationen im Internet
 Leiter
Präsident Dr. Peter Niedermoser
E-Mail: office@medak.at
Telefon: +43732778371-270
 Sekretariat
 Referenten
Mag. Wolfgang Peterseil, Dr. ILSE RATHKE-VALENCAK, MR Dr. PAUL NIEDERBERGER
 Interessenskonflikte
keine Interessenskonflikte bekannt gegeben
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