 Inhalte und Themen
Gesetzliche Grundlagen: Gemäß den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV) muss jeder Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten hat, eine Person benennen - den so genannten Evakuierungsbeauftragten oder Evakuierungshelfer, die im Brandfall besondere Maßnahmen wie z.B. die Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anwenden kann.
 Fortbildungsziele
- Verständnis der Grundlagen des organisatorischen, aber auch des baulichen Brandschutzes
- Übung im Umgang mit Mitteln der ersten- und erweiterten Löschhilfe
- Wissen um das Verhalten bei Räumungen/Evakuierungen und die Aufgaben von Evakuierungshelfern
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
 Zielgruppe
Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie
 Einzugsgebiet
Überregional
 Leiter
 Sekretariat
 Referenten
Arpad Laczko BSc MA, Ing. Wolfgang Fiala BSc, BISM, Mag. Patrick Winkler
 Interessenskonflikte
keine Interessenskonflikte bekannt gegeben
|