 Inhalte und Themen
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine 8-stündige Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, sofern sich deren Tätigkeit nicht auf die Ordination eines/r niedergelassenen Arztes/Ärztin oder Zahnarztes/Zahnärztin beschränkt.
 Zielgruppe
Personen, die die Tätigkeit des:r Strahlenschutzbeauftragten bei medizinischen Anwendung von ionisierender Strahlung wahrnehmen wollen.
 Einzugsgebiet
Überregional
 Weitere Informationen im Internet
 Leiter
 Sekretariat
 Referenten
Dr. Johannes Neuwirth MSc
 Interessenskonflikte
keine Interessenskonflikte bekannt gegeben
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