 Inhalte und Themen
Fortbildungskurs für Ärztinnen/Ärzte, die Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96 durchführen.
Ärztinnen/Ärzte, die Strahlenschutzuntersuchungen durchführen, haben gemäß AllgStrSchV § 96 die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in einem Ausmaß von 8 Stunden in Abständen von höchstens 5 Jahren nachzuweisen. Das erste Intervall beginnt mit dem der Ermächtigung folgenden Jahr zu laufen.
 Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte mit der Ermächtigung zur Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen.
 Einzugsgebiet
Überregional
 Leiter
 Sekretariat
 Referenten
Dr. FRIEDRICH ABZIEHER, Dr. Johannes Neuwirth MSc
 Interessenskonflikte
keine Interessenskonflikte bekannt gegeben
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