 Inhalte und Themen
Laut §2 Ärztepoolverordnung Punkt 2 ist die ermächtigte Ärztin/der ermächtigte Arzt verpflichtet, im Abstand von höchstens 3 Jahren einen neuerlichen Weiterbildungskurs im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu absolvieren. Ziel der Weiterbildung für die Fahrtauglichkeitsgutachterinnen und -gutachter soll sein, dass diese die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen besser beurteilen können und die Gutachtensformulare schlüssig ausfüllen können. Inhalte lt. Ärztepoolverordnung-ÄpV §2 (1): Abschlussgutachtenerstellung Kenntnisse über Drogensubstanzen Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen Erkennen einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Medikamente Rechtskunde Methode interaktiver Vortrag mit vielen Praxisbeispielen
 Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte
 Einzugsgebiet
Oberösterreich (regional)
 Weitere Informationen im Internet
 Leiter
Präsident Dr. PETER NIEDERMOSER
E-Mail: office@medak.at
Telefon: 0732/778371-270
 Sekretariat
 Referenten
Dr. HELLMUT SCHULLER, Dr. BERNHARD LINDENBAUER, Mag. Jakob Wintersberger
 Interessenskonflikte
keine Interessenskonflikte bekannt gegeben
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